STATUTEN

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Der Verein fördert die fachgerechte und naturnahe Bewirtschaftung der Wälder seiner Mitglieder, die Holzvermarktung mit HSH (Herkunftszeichen Schweizer Holz) sowie die möglichst flächendeckende FSC®-Zertifizierung der Wälder, welche dem Forstrevier Hardwald angeschlossen sind. Er nimmt die Interessen der Waldeigentümer gegen aussen wahr, insbesondere auch bei Planungen, die den Wald tangieren. Der Verein ist der Ansprechpartner gegenüber den Behörden in allen, den Wald betreffenden Fragen.

Statuten Nr.1–5

1. Name, Rechtsform, Sitz

Unter dem Namen Waldverein Hardwald Umgebung besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB mit Sitz am Wohnort des Präsidenten /der Präsidentin.

2. Zweck

Der Verein fördert die fachgerechte und naturnahe Bewirtschaftung der Wälder seiner Mitglieder, die Holzvermarktung mit HSH (Herkunftszeichen Schweizer Holz) sowie die möglichst flächendeckende FSC®-Zertifizierung der Wälder, welche dem Forstrevier Hardwald angeschlossen sind. Er nimmt die Interessen der Waldeigentümer gegen aussen wahr, insbesondere auch bei Planungen, die den Wald tangieren. Der Verein ist der Ansprechpartner gegenüber den Behörden in alien, den Wald betreffenden Fragen.

Im Einzelnen erfüllt der Verein die folgenden Aufgaben im Sinne der Waldgesetzgebung:

• periodische Einladung der Mitglieder zu Versammlungen, Weiterbildungs- oder Informationskursen

• Mithilfe bei der Vermittlung von zweckmässigen Dienstleistungen für die Waldeigentümer

• Förderung des Kontaktes zwischen den Waldeigentümern und dem Forstdienst, sowie den zahlreichen Freizeitnutzern des Waldes

• Förderung des Verständnisses der Waldnutzer für Waldbau und Jagd

• Unterstützung und Pooling der Mitglieder bei der Inwertsetzung der übrigen Waldleistungen wie zum Beispiel: CO2, Biodiversität, Erholungsnutzung, Grundwasser, öffentliche Bauten.

3. Dienstleistung der Gemeinden

Das Holzmessen und die Organisation des Holzverkaufes durch den Förster wird den Aktivmitgliedern ohne Verrechnung angeboten.

4. Finanzielle Mittel

DDer Verein verfügt zur Erreichung des Vereinszweckes Ober die Beiträge der Mitglieder sowie Ober Beiträge der Gemeinden zur Abgeltung von Aufgaben in öffentlichem Interesse. Er kann auch andere Zuwendungen entgegen nehmen.

Die Höhe der Beiträge ist im Beitrags- und Entschädigungsreglement festgelegt.

5. Mitgliedschaft

Natürliche und juristische Personen mit Waldeigentum im Forstrevier Hardwald Umgebung können Mitglieder sein. Es gibt nur zertifizierte Aktivmitglieder wie z.B. FSCO.

Für die Aufnahme und den Ausschluss der Mitglieder ist der Vorstand zuständig. Bei Nichtaufnahme oder Ausschluss besteht keine Rekursmöglichkeit an die Mitgliederversammlung.

Der Austritt aus dem Verein ist auf Jahresende mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen möglich. Bei Austritt oder Ausschluss bleiben die Mitgliederbeiträge geschuldet, es werden keine Beiträge zurückbezahlt.

Passivmitgliedschaft ist möglich für natürliche und juristische Personen wie zum Beispiel Asträumer, Jäger, Jagdgesellschaften oder andere dem Wald verbundene Personen. Passivmitglieder haben kein Stimmrecht.

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